Aufgaben Datenbank

05.01.02.05 (Mitte) Durchführen von Sekretariatsaufgaben

Laufende Nr
178
SYS_1
05
SYS_2
05.01
SYS_3
05.01.02
SYS_4
05.01.02.05
ORGEINHEIT
Verwaltungs- und Sekretariatsdienste
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Sekretariatsaufgaben
ERAAA
Durchführen von Sekretariatsaufgaben
Tarifgebiet
Mitte
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
E 5
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Erledigen von Schreibarbeiten

Schreiben von Berichten, Korrespondenz, tabellarischen Übersichten, Zahlenaufstellungen nach Vorlagen (z.B. nach handschriftlichem Konzept oder Diktat). Schreiben von Fließtext nach schriftlicher Vorlage in einer gängigen Fremdsprache. Abfassen und unterschriftsreifes Vorlegen von Anschreiben, Rückfragen, internen Mitteilungen und dergleichen nach Stichworten, bei denen i.d.R. auf bereits vorliegende Unterlagen zurückgegriffen werden kann. Aktualisieren, Erstellen und Vervielfältigen von Schriftstücken und Formularen.

Überwachen von Postdurchlauf und Terminen

Sichten und Verteilen der Eingangspost, ggf. zugehörige Unterlagen ergänzen und nach Zuständigkeit und eindeutig erkennbarer Priorität verteilen. Überprüfen der Ausgangspost auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit, Versandfertigmachen der Post, ggf. Einholen von Unterschriften. Vereinbarung und Verfolgung von Terminen nach vorgegebenen Regeln.

Herstellen von Kontakten

Annehmen, Herstellen und Weiterleiten von Telefongesprächen sowie Beschaffen und Weiterleiten von Informationen von internen und externen Stellen. Betreuen von Besuchern.

Ausführen von Verwaltungs- und Assistenzaufgaben

Unterstützung von fachgebietsbezogener Sachbearbeitung. Anwendung der aufgabenspezifischen Kommunikationsmittel und Verwaltungsinstrumente. Führen von Listen und Karteien, Eingabe von Daten. Zusammenstellen von Statistiken bzw. Unterlagen, Anfertigen von Schaubildern und Diagrammen nach Skizzen und Tabellen. Führen und Organisieren der Büroablage. Bestellen und Verwalten von Büromaterial. Organisieren und Abrechnen von Reisen nach betrieblichen Richtlinien.

BBG

Ausbildung und Erfahrungen:

Es ist eine 3-jährige kaufmännische Berufsausbildung (z. B. als Kauffrau/-mann für Bürokommunikation) erforderlich.