05.01.02.05 (Mitte) Durchführen von Sekretariatsaufgaben
- Laufende Nr
- 178
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.01
- SYS_3
- 05.01.02
- SYS_4
- 05.01.02.05
- ORGEINHEIT
- Verwaltungs- und Sekretariatsdienste
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Sekretariatsaufgaben
- ERAAA
- Durchführen von Sekretariatsaufgaben
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 5
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Erledigen von Schreibarbeiten
Schreiben von Berichten, Korrespondenz, tabellarischen Übersichten, Zahlenaufstellungen nach Vorlagen (z.B. nach handschriftlichem Konzept oder Diktat). Schreiben von Fließtext nach schriftlicher Vorlage in einer gängigen Fremdsprache. Abfassen und unterschriftsreifes Vorlegen von Anschreiben, Rückfragen, internen Mitteilungen und dergleichen nach Stichworten, bei denen i.d.R. auf bereits vorliegende Unterlagen zurückgegriffen werden kann. Aktualisieren, Erstellen und Vervielfältigen von Schriftstücken und Formularen.
Überwachen von Postdurchlauf und Terminen
Sichten und Verteilen der Eingangspost, ggf. zugehörige Unterlagen ergänzen und nach Zuständigkeit und eindeutig erkennbarer Priorität verteilen. Überprüfen der Ausgangspost auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit, Versandfertigmachen der Post, ggf. Einholen von Unterschriften. Vereinbarung und Verfolgung von Terminen nach vorgegebenen Regeln.
Herstellen von Kontakten
Annehmen, Herstellen und Weiterleiten von Telefongesprächen sowie Beschaffen und Weiterleiten von Informationen von internen und externen Stellen. Betreuen von Besuchern.
Ausführen von Verwaltungs- und Assistenzaufgaben
Unterstützung von fachgebietsbezogener Sachbearbeitung. Anwendung der aufgabenspezifischen Kommunikationsmittel und Verwaltungsinstrumente. Führen von Listen und Karteien, Eingabe von Daten. Zusammenstellen von Statistiken bzw. Unterlagen, Anfertigen von Schaubildern und Diagrammen nach Skizzen und Tabellen. Führen und Organisieren der Büroablage. Bestellen und Verwalten von Büromaterial. Organisieren und Abrechnen von Reisen nach betrieblichen Richtlinien.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Es ist eine 3-jährige kaufmännische Berufsausbildung (z. B. als Kauffrau/-mann für Bürokommunikation) erforderlich.